Bedingungen für die Reiserücktrittsversicherung

Zusammenfassung:

- ALLGEMEINE BEDINGUNGEN: VERSICHERUNG GEGEN STORNOGEBÜHREN DES MIETVERTRAGS

- COVID-19 ANNULLIERUNGSGARANTIE

- AUSSCHLÜSSE

- VERPFLICHTUNGEN DES VERSICHERTEN IM SCHADENSFALL

- KRITERIEN FÜR DIE SCHADENSREGULIERUNG

- BERUFSGEHEIMNIS

- DATUM DES INKRAFTTRETENS UND DAUER DES VERSICHERUNGSSCHUTZES

Alle Reisenden profitieren von einer kollektiven Versicherungspolice Europ Assistance, die von Emma Villas zur Verfügung gestellt wird und im Endpreis der Reservierung enthalten ist, für die einzige Garantie Mietrücktrittkostenversicherung.

 

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN: VERSICHERUNG GEGEN STORNOGEBÜHREN DES MIETVERTRAGS

Wenn der Versicherte die gebuchte Reise aus objektiv nachweisbaren und zum Zeitpunkt der Buchung nicht vorhersehbaren Gründen oder Ereignissen stornieren oder ändern muss, die die Reise betreffen:

  • der Miteigentümer des assoziierten Unternehmens bzw. Geschäfts direkt;
  • der Versicherte indirekt, so dass die gesamte Reise nicht mehr ihrem ursprünglichen Zweck dient;

Europ Assistance erstattet die von einem Reiseveranstalter oder einem Luft- oder Seefrachtführer gemäß den Vertragsbedingungen angewandte Vertragsstrafe:

  • an den Versicherten
    und, sofern sie versichert und in der gleichen Reisedatei eingetragen sind:
  • an mitlebende Familienangehörige;
  • für einen Reisebegleiter.

Sind mehrere Versicherte zu einer gemeinsamen Reise angemeldet und leben keine weiteren Personen im selben Haushalt wie der Versicherte, so hat dieser nur eine Person als Reisebegleiter anzugeben.

 

COVID-19 STORNIERUNGSGARANTIE

Diese Garantie erweitert die "Reiserücktrittsgarantie" auf die Fälle von Covid-19.

Sie können eine Stornierungskostengarantie für die Reise oder den Mietwagen beantragen, wenn Sie die gebuchte Reise stornieren müssen, nachdem ein positives Ergebnis von Covid-19 durch Berichte mit positiven Ergebnissen bestätigt wurde:

  • der Versicherte selbst und/oder seine Familienangehörigen;
  • direkt an Ihren Reisebegleiter.

 

AUSSCHLÜSSE

Ausgeschlossen sind Ansprüche, die auf folgende Ursachen zurückzuführen sind:

a. Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, dies ist in der Einzelversicherung angegeben;
b. Überschwemmungen, Sintflut, Vulkanausbrüche, Erdbeben, atmosphärische Phänomene, die als Naturkatastrophen eingestuft werden, Transmutation von Atomkernen,
Strahlung, die durch die künstliche Beschleunigung von Atomteilchen entsteht;
c. Krieg, Streiks, Revolutionen, Unruhen oder Volksbewegungen, Plünderungen, terroristische Handlungen und Vandalismus.
d. bewaffnete Konflikte, Invasion, Handlungen ausländischer Feinde, Feindseligkeiten, Krieg, Streiks, Aufstände, Volksaufruhr, terroristische Handlungen mehr
mehr als 100 km von Ihrem Reiseziel entfernt;

 

VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN FORMULAR 21495

e. andere Ursachen als medizinische Notfälle, die weder vorhersehbar noch dem Versicherten zum Zeitpunkt der Buchung bekannt sind;
f. Ursachen oder Ereignisse, die nicht objektiv dokumentiert werden können;
g. der Konkurs des Luftfahrtunternehmens oder des Reiseveranstalters/Reisebüros/der Nicht-Hotelunterkunft;
h. Anzahlungen und/oder Vorschüsse, die nicht durch Steuerunterlagen im Zusammenhang mit der Strafe gerechtfertigt sind;
i. das Versäumnis, die Meldung (gemäß dem Artikel "VERPFLICHTUNGEN DES VERSICHERTEN IM FALL EINES SCHADENSFALLS") vor dem Beginn der die Reise/den Aufenthalt, es sei denn, es handelt sich um einen Verzicht aufgrund eines Todesfalls oder eines Krankenhausaufenthalts von mindestens 24 aufeinanderfolgenden Stunden (ausgenommen ambulante Krankenhausbehandlung) und Behandlung in der Notaufnahme) eines Familienmitglieds;
j. Epidemien oder Pandemien auf der Grundlage von Erklärungen der Weltgesundheitsorganisation, mit Ausnahme von COVID-19;
k. indirekte Folgen der COVID-19-Epidemie/Pandemie;
l. alle anderen Angelegenheiten, die nicht im Artikel "Gegenstand der Versicherung" für einzelne Leistungen/Dienstleistungen/Deckungen angegeben sind.

 

VERPFLICHTUNGEN DES VERSICHERTEN IM SCHADENSFALL

Im Falle einer Änderung und/oder eines erzwungenen Verzichts auf die Reise muss der Versicherte:

  • den Reiseveranstalter, das Reisebüro oder den Beförderer über seinen förmlichen Verzicht auf die Reise zu informieren;
  • eine Erklärung innerhalb von 3 Tagen nach Eintritt des Grundes für den Verzicht abzugeben und auf jeden Fall bis zum Datum des Reisebeginns, wenn die Frist von 3 Tagen nach dem Datum des Reisebeginns liegt. Der Antrag kann über das Portal https://sinistrionline.europassistance.it gestellt werden, indem man den Anweisungen folgt (oder direkt auf der Website www.europassistance.it - Rubrik Ansprüche) oder schriftlich an Europ Assistance - Ufficio Liquidazione Sinistri (Annullamento Viaggio) - Piazza Trento, 8 20135 Mailand, Italien, unter Angabe der folgenden Informationen:
  • Vorname, Nachname, Adresse, Telefonnummer, Steuernummer;
  • Policennummer;
  • den Grund für die Stornierung oder Änderung;
  • Ort, an dem der Versicherte oder die Personen, die die Annullierung verursacht haben (Familienangehörige, Mitinhaber der angeschlossenen Firma/des Unternehmens), kontaktiert werden können;
    Ist der Verzicht und/oder die Änderung durch Krankheit und/oder Verletzung bedingt, so ist dies in der Erklärung anzugeben:
  • Beginn und Ende der Pathologie.
    Innerhalb von 15 Tagen nach der oben genannten Erklärung muss der Versicherte Europ Assistance außerdem die folgenden Unterlagen vorlegen:
  • Originaldokumente, die einen objektiven Nachweis für den Grund des Verzichts/der Änderung erbringen können;
  • Unterlagen, aus denen die Verbindung zwischen dem Versicherten und der Partei, die den Verzicht veranlasst hat, hervorgeht;
  • im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls eine ärztliche Bescheinigung, aus der das Datum des Unfalls oder des Ausbruchs der Krankheit, die genaue Diagnose und die Prognose für die nächsten Tage hervorgehen;
  • im Falle eines Krankenhausaufenthalts eine vollständige Kopie der Krankenakte;
  • Reiseregistrierungskarte oder ähnliches Dokument;
  • Quittungen (Kaution, Restbetrag, Strafe) über die Zahlung der Reise oder der Miete;
  • Aussage der Buchungsbestätigung;
  • Rechnung im Zusammenhang mit der erhobenen Strafe;
  • Reiseregelung und Programm;
  • Reisedokumente (Visum usw.);
  • Reisebuchungsvertrag.

Wenn die Fluggesellschaft/Versandfirma eine Strafe erhebt:

  • Bestätigung über den Kauf eines Fahrscheins oder ein ähnliches Dokument;
  • Eingang der Zahlung der Eintrittskarte;
  • Erklärung des Luftfahrtunternehmens/Versandunternehmens, in der die erhobene Strafe oder der Erstattungsbescheid bestätigt wird;
  • Kopie der stornierten Flug- oder Schiffstickets, aus denen die dem Kunden in Rechnung gestellten Beträge hervorgehen;

 

Im Falle einer Änderung und/oder eines erzwungenen Rücktritts von der Reise nach Covid-19 muss der Versicherte den Reiseveranstalter, das Reisebüro oder den Beförderer über den förmlichen Rücktritt von der Reise informieren und spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Eintritt des Rücktrittsgrundes und auf jeden Fall innerhalb der Frist für den Reiseantritt eine Beschwerde einreichen, wenn die 3-Tages-Frist nach dem Datum des Reiseantritts liegt.

müssen Sie senden:

  • Bericht über den Covid-19-Positivitätstest (Abstrich und/oder serologischer Test);
  • Bescheinigung des Krankenhauses, in dem Sie wegen Covid-19 stationär behandelt wurden.
    Unbeschadet des Rechts des Unternehmens, die Übersendung aller oben genannten Unterlagen auf dem Postweg zu verlangen.

Europ Assistance kann zu einem späteren Zeitpunkt weitere Unterlagen anfordern, um den Schaden zu regulieren; in diesem Fall muss der Versicherte sie vorlegen.

Die Verletzung der Pflichten im Zusammenhang mit der Anmeldung der Forderung kann zum Verlust des Anspruchs auf Entschädigung gemäß Art. 1915 des italienischen Zivilgesetzbuches.

 

KRITERIEN FÜR DIE SCHADENSREGULIERUNG

Erstattet werden die dem Versicherten in Rechnung gestellten Strafen, einschließlich der Gebühren für die Aktenverwaltung, der Gebühren für die Agentur, der Treibstoffkosten und der Visagebühren (mit Ausnahme der Flughafengebühren, die von der Fluggesellschaft erstattet werden können, wenn nur ein Flugticket gekauft wird), bis zu dem in der Police angegebenen Höchstbetrag.

Dieser Höchstbetrag darf 10.000,00 Euro pro Versicherten und 50.000,00 Euro pro Reiseakte nicht überschreiten.

Überschuss- und Liquidationskriterien:

Europ Assistance erstattet die Stornogebühr:

1. Im Falle einer Änderung und/oder eines erzwungenen Verzichts auf die Reise aufgrund eines Krankenhausaufenthalts (mit Ausnahme von Tageskliniken, Unfällen und Notfällen) oder eines Todesfalls werden die Kosten ohne Selbstbeteiligung erstattet.

2. Im Falle eines Verzichts und/oder einer Änderung, die nicht durch einen Krankenhausaufenthalt oder einen Todesfall verursacht wurde, wird die Strafe unter Anwendung einer Selbstbeteiligung in Höhe von 20% der Gesamtkosten der Strafe, mindestens jedoch 70,00 Euro pro Police, erstattet.

3. Im Falle einer Änderung und/oder eines Verzichts auf das Flugticket, die nicht durch einen Krankenhausaufenthalt (mit Ausnahme von Tageskliniken, Unfällen und Notfällen) oder einen Todesfall verursacht werden, wird die Strafe unter Anwendung einer Selbstbeteiligung von 20% mit einem Mindestbetrag von 20,00 Euro pro Police erstattet.

Es wird vereinbart, dass die Berechnung der Erstattung den Prozentsätzen der Strafen entspricht, die zum Zeitpunkt des Ereignisses galten (Art. 1914 des italienischen Zivilgesetzbuches). Wenn also die

Sollte der Versicherte die Reise nach der Veranstaltung stornieren, so geht eine höhere Strafe zu seinen Lasten.

Im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls behält sich Europ Assistance das Recht vor, einen eigenen Arzt zu entsenden, der bescheinigt, dass der Zustand des Versicherten seine Reise nicht zulässt.

 

BERUFSGEHEIMNIS

Der Versicherte entbindet alle Ärzte, die mit der Untersuchung des Schadensfalls beauftragt werden und ihn vor oder nach dem Schadensfall untersucht haben, von der Schweigepflicht gegenüber Europ Assistance.

 

DATUM DES INKRAFTTRETENS UND DAUER DES VERSICHERUNGSSCHUTZES

Die Garantie "Stornierung von Reise und Miete" gilt ab Mitternacht des Tages, an dem der Aufenthalt/die Miete gebucht wird, und bleibt bis zur geplanten Ankunft in der gebuchten Struktur in Kraft.

Die Stornierungsgarantie von Covid-19 beginnt mit dem Datum der Reisebuchung und gilt bis zum Reisebeginn. Unter Reisebeginn ist zu verstehen: der Zeitpunkt des Check-in am Flughafen bzw. bei Früh-Check-in der Durchgang der Kontrollen für das Boarding oder bei Vermietungen am Tag des Aufenthaltsbeginns.

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